AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MJS-Line GmbH
§1 | Allgemeine Bedingungen |
(1) | Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich zu diesen AGB der Firma MJS-Line GmbH. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn wir Ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen haben. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. |
(2) | Diese Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte und Reparaturen der Lieferungen, auch wenn nicht nochmals schriftlich darauf hingewiesen wird. |
(3) | Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Firma MJS-Line GmbH. |
§2 | Verbindlichkeit von Angeboten, Vertragsschluss und Angebotsunterlagen |
(1) | Unsere Angebote sowie Preis- und Lieferzeitangaben sind stets freibleibend. Abbil-dungen sind nicht unbedingt exakt und daher unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen. Schriftliche Termin- und Preisangaben gelten insbesondere bei Dienstleistungsaufträgen als unverbindliche Richttermine bzw. Richtpreise und nicht als verbindliche Zusage. Mündliche Nebenabsprachen und Zusagen gelten als nicht getroffen. |
(2) | Unsere Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstige Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum. Urheberrechtliche Verwertungsrechte stehen allein der Firma MJS-Line GmbH zu. |
(3) | Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar sind. |
§3 | Preise, Zahlung der Vermittlungsprovision |
(1) | Die vereinbarte Vermittlungsprovision (mind. 10%) vom Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer wird nach erfolgreicher Vermittlungstätigkeit sofort ohne Abzug fällig. |
(2) | Sobald die Adressen weitergegeben wurden, ist der Geschäftsgang vollzogen. Sollte dennoch keine Geschäftsverbindung zustande kommen, bedarf es sofort der schriftlichen Verständigung. |
§3.1 | Preise, Zahlung |
(1) | Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Kosten der Frachtversicherung und des Versands (auch ins Ausland) trägt der Kunde. Den Versand per Nachnahme/gegen Vorauskasse (grundsätzlich bei gebrauchten Maschinen usw.) behalten wir uns vor. |
(2) | Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate, gelten die Preise der neuesten Preisliste, sofern eine Preiserhöhung nicht unbillig ist. Für Abrufbestellungen dient die Preisliste bei Vertragsabschluss als Preisgrundlage. |
(3) | Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren sowie Währungsparitäten berechtigen die Firma MJS-Line GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung. |
(4) | Bei Auftragsrücktritt (geltend für neue und gebrauchte Maschinen/Geräte/Ersatzteile) wird der entgangene Gewinn (abzüglich ersparter Kosten) in Höhe von 3% des Nettoverkaufspreises zu Zahlung fällig (innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt). |
§4 | Lieferungen allgemein (auch für §4.1) |
(1) | Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Grundsätzlich gilt die Auftragsbestätigung. Lieferfristen laufen ab dem Datum der Auftragsbestätigung. |
(2) | Alle Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von Firma MJS-Line GmbH nachzuweisen. |
(3) | Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, bei Aufruhr, Betriebsstörungen oder Streik. Die Firma MJS-Line GmbH hat die erforderliche Sorgfalt nachzuweisen. Für die Dauer eines derart begründeten Lieferverzugs, sowie für eine angemessene nachfolgende Anlaufzeit ist die Firma MJS-Line GmbH von der Pflicht zur Lieferung befreit. Ist die Dauer eines derart begründeten Lieferverzugs nicht absehbar, so ist die Firma MJS-Line GmbH berechtigt vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wobei Schadensersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen sind. |
(4) | Teillieferungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gelten Teillieferungen als selbständige Leistungen. |
(5) | Im Falle des Lieferverzugs von mehr als 90 Tagen kann der Kunde nach schriftlicher, angemessener Nachfrist und Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Verzugsschäden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung durch den Kunden ist ausgeschlossen. |
§4.1 | Lieferung von gebrauchten Maschinen/Geräten |
(1) | Lieferungen von gebrauchten Maschinen/Geräten (falls nicht gesondert vereinbart) erfolgt immer ab Standort. Der Transport usw. geht zu Lasten des Käufers. Versicherungen, Verpackung, Verladung und Zollpapiere werden gesondert berechnet. |
(2) | Die Firma MJS-Line GmbH übernimmt keinerlei Haftung. Gebrauchte Maschi-nen/Geräte sind vom Umtausch ausgeschlossen. |
(3) | Die Firma MJS-Line GmbH liefert ausschliesslich in NICHT EMBARGOLÄNDER, ausser es liegt eine staatliche Genehmigung vor. |
(4) | Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Lieferung nur nach vollständiger Bezahlung in Bar oder als Akkreditiv (zuzüglich der dadurch entstandenen Bankgebühren) nach Gutschrift auf unserem Konto. |
§5 | Versenden und Gefahrenübergang |
(1) | Bei Versendung geht die Gefahr der Bezahlung und der Leistung mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder an eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Person, auf den Kunden über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Auf Wunsch des Käufers kann die Firma MJS-Line GmbH auf dessen Kosten ent-sprechende Versicherungen abschliessen. |
(2) | Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen, jedoch ohne Gewähr für die günstigste Versendung. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. |
§6 | Zahlungsbedingungen allgemein (auch für §6.1) |
(1) | Alle Lieferungen, Reparaturen und Dienstleistungen sind, sofern nicht anders schriftlich festgehalten, zu den auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen, ansonsten spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung, netto Kasse, frei der Zahlstelle von der Firma MJS-Line GmbH, vom Kunden zu bezahlen. |
(2) | Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. |
(3) | Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. |
(4) | Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. |
(5) | Bei Zahlungszielüberschreitung kommt der Zahlungspflichtige auch ohne besondere Mahnung in Zahlungsverzug. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Firma MJS-Line GmbH, unbeschadet ihrer sonstigen gesetzlichen Rechte, berechtigt, Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit in Höhe von 5% über dem Lombardsatz zu berechnen. Zinsen sind sofort fällig. |
(6) | Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann die Firma MJS-Line GmbH, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Einer Ablehnungsandrohung bedarf es nicht. |
(7) | Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden in erheblicher Weise, werden alle aus der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. |
§6.1 | Zahlungsbedingungen von gebrauchten Maschinen/Geräten |
(1) | Für gebrauchte Maschinen/Geräte gilt nur die Bezahlung gegen Vorkasse, ansonsten gelten vorrangig die Zahlungsbedingungen der Auftragsbestätigung, bzw. Rechnung. |
(2) | Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Netto-Verkaufspreises in Bar oder als Bankcheck fällig. Wird die angezahlte Maschine/Geräte nicht innerhalb von 45 Kalendertagen vollständig bezahlt und abgeholt, verfällt die Anzahlung und wird mit den dadurch entstandenen zusätzlichen Lagerkosten verrechnet. |
§7 | Lager-, Übergabe- und Abholbedingungen |
(1) | Abholvereinbarungen bedürfen der Schriftform. |
(2) | Alle vereinbarten Abholverpflichtungen sind vom Kunden zeitgemäss einzuhalten. Entsprechende Dispositionen sind vom Kunden spätestens am letzten vereinbarten Abholtermin schriftlich zu melden und nachzuweisen. |
(3) | Im Falle einer fehlenden schriftlichen Benachrichtigung über einen möglichen Abholverzug, behält sich die Firma MJS-Line GmbH das Recht vor, am ersten Tag nach dem letzten Abholtermin dem Kunden zuzügliche Lager- und Auslagerungskosten in Rechnung zu stellen. |
(4) | Jegliche Lager- und Auslagerungskosten aufgrund von Abholverzug werden nach den Gebührenrichtlinien der Firma MJS-Line GmbH in Rechnung gestellt. Jeder Abholverzug wird nach dem Ermessen der Firma MJS-Line GmbH eigenständig behandelt. |
(5) | Im Rahmen der Gebührenrichtlinien wird dem Kunden in jedem Fall eine Lager- und Auslagerungspauschale für die ersten 30 Tage des Verzugs verrechnet. Jeder weitere Abholverzug wird nach den Gebührenrichtlinien der Firma MJS-Line GmbH neu bewertet. |
(6) | Im Falle des Abholverzugs von mehr als 120 Tagen kann die Firma MJS-Line GmbH nach schriftlicher, angemessener Nachfrist und Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall stellt die Firma MJS-Line GmbH dem Kunden die durch den Abholverzug verursachten Mehrkosten (Lager- und Auslagerungskosten; Schadenersatzpauschale) wegen Nichterfüllung des Vertrags nach den Gebührenrichtlinien der Firma MJS-Line GmbH in Rechnung. |
§8 | Eigentumsvorbehalte und Vorausabtretung |
(1) | Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Firma MJS-Line GmbH bis zur Erfüllung aller, sowie auch künftigen Forderungen aus diesem Vertrag und aus der gesamten Ge-schäftsverbindung. |
(2) | Der Kunde darf die Vorbehaltsware nicht weiter veräussern. Zur Sicherungsübereig-nung und Verpfändung ist er nicht berechtigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum der Firma MJS-Line GmbH hinweisen und die Firma MJS-Line GmbH unverzüglich verständigen. Der Kunde hat Zugriffe Dritter abzuwehren. |
(3) | Bei Zahlungsverzug, auch aus künftigen Lieferungen oder Leistungen, oder bei Vermögensausfall des Kunden, darf die Firma MJS-Line GmbH – unbeschadet sonstiger Rechte – nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume des Kunden an sich nehmen. |
(4) | Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, oder die Pfändung eines Liefergegenstandes durch Firma die MJS-Line GmbH, gilt nicht zwingend als Vertragsrücktritt. |
(5) | Das Eigentumsrecht gilt auch gegenüber allen, denen die Ware auf Antrag des Kun-den, oder auf Veranlassung der Firma MJS-Line GmbH, übergeben wird. |
(6) | Falls der Kunde seine Zahlungen einstellt, in Insolvenz fällt oder ein gerichtliches oder ein aussergerichtliches Vergleichsverfahren gegen ihn beantragt oder eröffnet wird, ist die Firma MJS-Line GmbH berechtigt, vom Kunden, vom Insolvenzverwalter oder Treuhänder die Übertragung aller aus der Veräusserung entstandenen Ansprüche sowie die Rückgabe noch vorhandener Ware zu fordern. |
(7) | Die unter Eigentumsvorhaben stehende Ware ist vorsichtig zu behandeln und gegen Diebstahl, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. In Schadensfällen ent-stehende Versicherungsansprüche sind bereits mit Zustandekommen des Kaufvertrags an uns abgetreten. |
(8) | Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche um mehr als 25%, kann die Firma MJS-Line GmbH auf Verlangen den übersteigenden Teil der Sicherheiten freigeben. |
§9 | Mängelrügen |
(1) | Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung, oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere falscher Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung festgestellt werden, sind unverzüglich und spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich Firma MJS-Line GmbH mitzuteilen. |
(2) | Die Geltendmachung, auch von berechtigten Mängelrügen, unterbricht oder hemmt nicht den Lauf der Gewährleistungsfrist im Übrigen. |
§10 | Gewährleistungen |
(1) | Bei Vermittlungen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Hier haftet, soweit gesetzlich zulässig, der Verkäufer. |
(2) | Für gebrauchte Maschinen/Geräte (gekauft wie gesehen) ist jegliche Gewährleistung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. |
(3) | Für die von uns gelieferten Produkte gewährleisten wir einwandfreie Qualität. Da wir keinen Einfluss auf die Art der Lagerung und Handhabung der von uns gelieferten Pro-dukte haben, können wir keine Haftung für eventuelle, durch den Gebrauch unserer Produkte entstehende Schäden übernehmen. |
(4) | Für nicht unerhebliche Mängel der Leistungen im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges wird nach Wahl der Firma MJS-Line GmbH entweder durch Instandsetzung oder durch Ersatz der betreffenden Teile (ausgeschlossen Verschleissteile) Gewähr geleistet. Nach mehrmaligem Fehlschlagen dieser Gewährleistung kann der Kunde wandeln oder mindern, sofern die Firma MJS-Line GmbH schriftlich zustimmt. |
(5) | Die Firma MJS-Line GmbH gewährleistet die volle Funktionstüchtigkeit jeder gelieferten Maschine nur in folgenden Fällen: |
a. | Wenn die Maschine von Technikern der Firma MJS-Line GmbH vor Ort (beim Kunden) installiert wird. |
b. | Wenn die Maschine von Technikern des Herstellers der Maschine unter Aufsicht der Firma MJS-Line GmbH vor Ort (beim Kunden) installiert wird. |
(6) | Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. |
(7) | Die Gewährleistungsfrist für Waren, die nicht gebraucht sind und deren Käufer kein Kaufmann ist, regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften bei Zustandekommen des Kaufvertrags. |
(8) | Die Gewährleistungsfrist für Maschinen, die nicht gebraucht sind und deren Käufer Kaufmann ist, beträgt, sofern nicht schriftlich eine weitergehende Gewährleistung zugesagt wurde, zwölf Monate seit Lieferung an den Kunden, ansonsten sechs Monate seit Lieferung/Leistung an den Kunden. |
(9) | Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder erfüllt er seine Mitwirkungspflichten nicht, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Annahmeverzug, bzw. 14 Tage nach Erklärung der Bereitschaft zur Installation durch die Firma MJS-Line GmbH, sofern diese vereinbart ist. |
(10) | Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Bei der Anlieferung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens aber binnen 6 Monaten nach Empfang der Ware anzuzeigen. |
(11) | Die Gewährleistung erstreckt sich auf zu ersetzende Teile und die dafür notwendige Reparaturzeit. Reinigungs- und Überholungsarbeiten fallen nicht unter die Gewährleistung. |
(12) | Die Gewährleistung entfällt, wenn, ohne schriftliche Einwilligung der Firma MJS-Line GmbH der Liefergegenstand unsachgemäss benutzt oder verändert wird oder wenn ungeeignete Zubehörteile oder Materialien verwendet werden. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung, Herstellungsbezeichnung oder ähnliche Kennzeichnungen entfernt oder unleserlich gemacht werden. |
(13) | Für Geräte, die von Unterlieferanten bezogen werden, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Gewährleistung, wie er zwischen der Firma MJS-Line GmbH und dem Unterlieferanten besteht. Die Gewähr erstreckt sich, nach Wahl der Firma MJS-Line GmbH, auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Teile, bzw. Geräte. Bei mehrmaligem Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht zu Wandlung oder Minderung, sofern die Firma MJS-Line GmbH schriftlich zustimmt. |
§11 | Haftung für zugesicherte Eigenschaft |
(1) | Als zugesicherte Eigenschaft gilt nur, was ausdrücklich mit einem hierzu bevollmächtigten Vertreter der Firma MJS-Line GmbH als solche schriftlich vereinbart wurde. |
(2) | Sofern eine Zusicherung die Vertragsgemässheit der Ware betraf, beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden auf Nachbesserung, bei deren Fehlschlagen auf Wandlung oder Minderung gemäss §9 dieser AGB. |
(3) | Auf den Ersatz weitergehender Schäden haftet die Firma MJS-Line GmbH nicht. |
(4) | Unbeschadet dieser Ansprüche hat der Kunde im Schadensfall der Firma MJS-Line GmbH zur Schadensminderung die Nachbesserung zu gestatten und sich in technischer Hinsicht nach den Anweisungen der Firma MJS-Line GmbH zu verhalten. |
§12 | Sonstige Schadensersatzansprüche |
(1) | Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden und Verschulden bei Vertragsschluss haftet die Firma MJS-Line GmbH nur wenn ihr, oder ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. |
(2) | Als Erfüllungsgehilfen nach der Ziff. 1, §11 dieser AGB gelten nur leitende Angestellte der Firma MJS-Line GmbH, soweit für andere Erfüllungsgehilfen nicht zwingend ge-haftet wird. |
(3) | Die Firma MJS-Line GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn. |
(4) | In jedem Schadenfall ist die Haftung auf das Doppelte des Auftragswertes begrenzt. |
(5) | Schadensersatzansprüche gegen die Firma MJS-Line GmbH verjähren innerhalb von 6 Monaten. |
(6) | Die persönliche Haftung von Angestellten der Firma MJS-Line GmbH, die als Erfül-lungsgehilfen der Firma MJS-Line GmbH tätig geworden sind, ist ausgeschlossen. |
(7) | Ausgeschlossen ist jegliche Gewährleistung für Programme oder Daten, die der Firma MJS-Line GmbH in irgendeinem Zusammenhang zur Verfügung gestellt werden. |
§13 | Abschliessende Bestimmungen |
(1) | Rechte des Kunden aus Verträgen mit der Firma MJS-Line GmbH sind ohne unsere Zustimmung nicht übertragbar. |
(2) | Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen. |
§14 | Erfüllungsort und Gerichtsstand |
(1) | Bei allen Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser AGB betreffen, gilt der Gerichtsstand St. Gallen – Schweiz. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma MJS-Line GmbH und jedem Vertragspartner, Käufer und Auftraggeber unterliegen unter Ausschluss etwaiger anderer nationaler Rechte allein dem Recht der Schweiz die Geltung. |